Luftverkehrsrecht

Flugpreis zurück nach Stornierung?

Geld zurück nach Flugstorno?

Haben Sie Ihren Flug stornieren müssen? Haben Sie den Flugscheinpreis vom Luftfahrtunternehmen zurückbekommen?

Wenn ein Fluggast einen gebuchten Flug stornieren muss und deswegen am Flug nicht teilnimmt, erspart sich die Fluggesellschaft Aufwendungen. Diese muss sie dem Kunden erstatten. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Steuern und Gebühren, die am Flughafen anfallen. Daneben muss die Fluggesellschaft dem Fluggast aber darlegen, welchen Anteil an Kerosinkosten sie einspart.
Auch weitere Einsparungen infolge der Nichtteilnahme am Flug, wie zum Beispiel für die Verpflegung an Bord, müssen angegeben werden. Schließlich muss eine Fluggesellschaft darlegen, dass sie den Flugschein nicht anderweitig verkauft und somit einen Erlös erzielt hat. All diese Einsparungen müssen ausgerechnet und dem Fluggast bei einer Stornierung ausgezahlt werden.

Wenn die Fluggesellschaft nach Aufforderung durch den Fluggast eine solche Abrechnung nicht vornimmt, spricht die gesetzliche Vermutung für den Fluggast, dass 95 Prozent des vereinbarten Entgelts infolge der Nichtbeförderung des Fluggastes als ersparte Aufwendungen zu betrachten sind. Die Fluggesellschaft muss dann diese 95 Prozent des Ticketpreises an den Fluggast auszahlen.
In der Kanzlei  ADVOCATUR häufen sich die Anfragen vomn Passagieren, ob die Fluggesellschaft in diesen Fällen Ticketentgelte zu Recht einbehält.

 

In den meisten Fällen bestehen gute Erfolgsaussichten für die Erstattung von Stornokosten!

Ich helfe Ihnen auch bei der Durchsetzung dieser Ansprüche!