Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Berechnung der Entfernung
Bei einer einheitlich gebuchten Reise, die aus mehreren Flügen eines Luftfahrtunternehmens zusammengesetzt ist, errechnet sich die Entfernung nicht aus der Distanz zwischen Abflugort und Endziel-Flughafen, sondern aus der Summe der Teilstrecken.
Anmerkung: Diese Meinung kann noch nicht als gefestigte Rechtsprechung angesehen werden!